Kühtai-Vertrag TIWAG mit Gemeinden

Der Kühtai-Vertrag
Ein Sackl Zuckerln für elf Gemeinden

Die TIWAG hat den elf vom Ausbau der Kraftwerksgruppe Kühtai hauptbetroffenen Gemeinden einen Vertrag „im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ vorgelegt. Darin bietet sie für die gravierenden verursachten Schäden, nein, „konkreten und ideellen Beeinflussungen“, wie sie es nennt, sogenannte „Ausgleichszahlungen“ an. Diese belaufen sich auf Berechnungsbasis 2021 für die Gemeinden Neustift, Fulpmes, Längenfeld, Umhausen, Oetz, Sautens, Roppen, Haiming, Silz, Mötz und Stams – alle zusammen – auf jährlich EUR 631.500.

 

Das sind die Brösel. Der Kuchen bleibt der TIWAG.

 

Dafür werden aus dem hinteren Stubai Fernaubach, Unterbergbach und Daunkogelfernerbach abgeleitet, Wasser, das im gesamten bisher schon arg ausgebeuteten Tal fehlen und was bis Innsbruck spürbar sein wird. Zudem plündert die TIWAG im Sulztal den Fischbach, den Schranbach und den Winnebach, die dann auch das gesamte äußere Ötztal hinaus und den Inn hinunter bis Mötz ausfallen.

Dazu die massiven Eingriffe in die Natur durch Zufahrtsstraßen, sechs hineingeklotzte Wasserfassungen, zwei Pumpstationen, großflächige Deponien für den Ausbruch der zig Kilometer Fensterstollen und Beileitungsstollen sowie und vor allem die Zerstörung des gesamten Längentales für den Speichersee.

Elf Zuckerln für elf Gemeinden. Saure Drops.

EUR 631.500

Von diesem Sümmchen bleiben beispielweise der Gemeinde Oetz, allein schon durch den Baustellenverkehr arg geschädigt, jährlich 21.600 Euro.

21.600 Euro!

Wobei: Bleiben ist zu viel gesagt. Von diesem Betrag ist eine, wie es heißt, „allfällige Umsatzsteuer“ abzuführen. Die 21.600 fließen auch erst im „ersten vollen Betriebsjahr (Kalenderjahr)“. Bis dahin gibt’s, vom Probebetrieb an, nur die „50 % des jährlichen Betrages“. Also 10.800 Euro.

Auch falls es in den nächsten Jahren neue gesetzliche Vorschriften – z.B. was die Restwasservorschreibung betrifft – geben sollte (was mit Sicherheit der Fall sein wird), reduziert sich die Zahlung aufgrund geringeren Wassereinzuges. Die Wertsicherung der Entschädigung ist zudem nicht an den recht zuverlässigen Verbraucherpreisindex gekoppelt, sondern an den Strompreis an der Börse. Heißt, wenn der Preis am Strommarkt fällt, gibt’s auch weniger für die Gemeinden als der allgemeinen Inflation entsprechen würde.

Dieser Vertrag, den die TIWAG den geschädigten Gemeinden aufoktroyiert hat und den sich die geschädigten Gemeinden von der TIWAG haben aufoktroyieren lassen, ist von diesen „auf Bestandsdauer für das Speicherkraftwerk Kühtai einseitig unkündbar“.

15.1.2024