Dann soll sie halt klagen

Dann soll sie halt klagen

Wenn die TIWAG glaubt, dass irgendetwas auf dieser Seite nicht stimmt oder gar unwahr ist, dann soll sie es halt wieder einmal mit einer Klage bei Gericht versuchen. So wie sie es 1988 schon probiert hat.

 

Sie hat mich damals wegen Kreditschädigung geklagt, unter anderem, weil ich ihre (ja, damals auch schon) brutalen Methoden zur Durchsetzung von Kraftwerksprojekten kritisiert habe:

Aus der Klagschrift der TIWAG 1988

Im Verfahren selbst konnte ich das rücksichtslose Vorgehen der TIWAG mit einigen sehr treffenden Beispielen belegen, etwa mit dem Sager eines TIWAG-Aufsichtsrates, der in Bezug auf das umkämpfte Projekt Dorfertal von Kals gedroht hatte, den Kraftwerksgegnern „die Wadln virchi zu richten“. Oder der Ankündigung des damaligen TIWAG-Chefs Meinrad Praxmarer gegen den widerständigen Vorsitzenden der Nationalparkkommission: „Mandl, mit dir wear mir a no fertig wearn!“

 

Vor Gericht argumentierte die TIWAG, sie müsse aufgrund meiner kreditschädigenden Äußerungen eine millionenteure Imagekampagne starten, um ihren Ruf in der Öffentlichkeit wieder herzustellen. In Wahrheit hat sie sich den größten Schaden freilich durch den Prozess selber zugefügt.  

 

Er ist nicht gut ausgegangen für sie. Sie hat das Verfahren in allen Anklagepunkten in beiden Instanzen verloren. Der Richter hatte befunden: „Der Beschuldigte hat eine Reihe von Unterlagen vorgelegt, die tief blicken lassen.“ Bezüglich zweier angebotener Beweisstücke für Lügen der TIWAG heißt es im Urteil: „Beide Quellen deuten eindeutig auf von der Privatklägerin geäußerte Unwahrheiten hin.“

Zu guter letzt war es umgekehrt und die TIWAG musste sich sogar bei mir in aller Form entschuldigen.

Sie hat es 15 Jahre später noch einmal, wenn auch genauso erfolglos, mit einer noch viel fetteren Klage versucht. (Dazu ein anderes Mal).

Und sie kann es, wie gesagt, ja ein drittes Mal probieren. Glück auf!

29.3.2024