Die Bundesforste sind Grundeigentümer im Platzertal 16. März 202416. März 2024 von Markus Wilhelm Die Bundesforste sind die Grundeigentümer im Platzertal Gilt das nicht auch für das Platzertal? Im Bundesforstegesetz von 1996, mit dem die Österreichische Bundesforste AG begründet wurde, sind ihre vordringlichen Aufgaben klar umrissen: die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes sind bestmöglich zu sichern und weiterzuentwickelndie Trink- und Nutzwasserreserven sind zu erhaltendie Interessen der Landwirtschaft, insbesondere der bergbäuerlichen Betriebe, sind zu berücksichtigendie öffentlichen Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder sensiblen Gebieten und Naturdenkmälern sind zu wahren 16.3.2024 Whatsapp Share Messenger Tweet Email