Die Bundesforste sind Grundeigentümer im Platzertal

Die Bundesforste sind die Grundeigentümer im Platzertal

Gilt das nicht auch für das Platzertal?

Im Bundesforstegesetz von 1996, mit dem die Österreichische Bundesforste AG begründet wurde, sind ihre vordringlichen Aufgaben klar umrissen:

 

  • die Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkungen des Waldes sind bestmöglich zu sichern und weiterzuentwickeln
  • die Trink- und Nutzwasserreserven sind zu erhalten
  • die Interessen der Landwirtschaft, insbesondere der bergbäuerlichen Betriebe, sind zu berücksichtigen
  • die öffentlichen Interessen an ökologisch besonders wertvollen oder sensiblen Gebieten und Naturdenkmälern sind zu wahren

16.3.2024