Müssen die TIWAG-Vorstände jetzt haften

Nach dem Strompreis-Urteil:
Müssen die Vorstände jetzt persönlich haften?

Natürlich nicht.

Haften die TIWAG-Vorstände überhaupt jemals für eine folgenschwere Fehlentscheidung mit ihrem Privatvermögen?

 

Niemals. Ich sag nur „D&O“.

D&O? „Directors- & Officers“-Versicherung.

Und wer bezahlt die Versicherung?

Wir. Mit dem Strompreis.

TIWAG-Geschäftsbericht 2022

Damit haften die Vorstände auch nicht für die sinnlos hinausgeworfenen 250 Millionen Euro für das nicht realisierbare Projekt Kaunertal-Ausbau.

24.2.2024