Müssen die TIWAG-Vorstände jetzt haften 24. Februar 2024 von Markus Wilhelm Nach dem Strompreis-Urteil: Müssen die Vorstände jetzt persönlich haften? Natürlich nicht.Haften die TIWAG-Vorstände überhaupt jemals für eine folgenschwere Fehlentscheidung mit ihrem Privatvermögen? Niemals. Ich sag nur „D&O“.D&O? „Directors- & Officers“-Versicherung. Und wer bezahlt die Versicherung?Wir. Mit dem Strompreis. TIWAG-Geschäftsbericht 2022 Damit haften die Vorstände auch nicht für die sinnlos hinausgeworfenen 250 Millionen Euro für das nicht realisierbare Projekt Kaunertal-Ausbau. 24.2.2024 Whatsapp Share Messenger Tweet Email