Der Knebel-Vertrag der TIWAG mit den Gemeinden

Es geht noch einmal um den Partnerschaftsvertrag, wie die TIWAG den Vertrag mit den vom Kraftwerksbau in Kühtai hauptbetroffenen Gemeinden nennt. Im Beitrag vom 15.1.2024 (unten) haben wir uns die ganz und gar lächerlichen Abschlagszahlungen für die geschädigten Gemeinden angeschaut. Auf Basis der Berechnungen von 2021 soll die Anrainergemeinde Oetz, bereits durch das bestehende Kraftwerk stark betroffen, nach Fertigstellung des in Bau befindlichen 21.600 Euro jährlich als Ausgleichszahlung für alle Nachteile und Einbußen erhalten. 21.600 Euro! Das ist soviel wie jeder etwas größere Betrieb in Oetz jährlich an Abgaben an die Gemeindekassa zahlt!

Die Gemeinde Längenfeld, der drei Gebirgsbäche in Gries von der TIWAG auf immer und ewig geraubt werden, Bäche, die nie wieder wie in den letzten Tausenden Jahren im Ötztal herunten ankommen, soll dafür immerhin 157.000 Euro pro Jahr bekommen. Dafür hat sie drei Wasserfassungen im Sulztal akzeptieren müssen, drei bei Starkregen mitunter höchst gefährliche Wasserfassungen wie sich im benachbarten Horlachtal (siehe den Beitrag unten vom 19.1.2024) gezeigt hat.

Da hat die TIWAG freilich, wie sie es nennt: „im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit“ vorgebaut, indem sie die Gemeinden vertraglich verpflichtet hat, die „ihnen jährlich zufließenden Beträge“ für Schutzmaßnahmen einzusetzen.

Also: Die TIWAG erhöht die Gefahren durch ihre Eingriffe in die Bäche, überbürdet die Vorkehrungen gegen mögliche daraus erfolgende Katastrophen aber den Gemeinden. Diese haben der TIWAG gegenüber auch noch Rechenschaft über die zweckentsprechende Verwendung der „Ausgleichszahlungen“ zu geben.

 

Mehr noch: Falls die Gemeinden mit diesem Geld nicht genug getan haben sollten, um Schäden abzuwehren, haften sie der TIWAG gegenüber und fallen um die Ausgleichszahlung um. Anders ist die entsprechende Passage im Knebelvertrag nicht zu verstehen.

Das alles sind „Verpflichtungen der Gemeinden“.

Von Verpflichtungen der TIWAG steht nichts im Vertrag.

 

So schaut eben ein Vertrag aus, den das Land Tirol in Vertretung der Gemeinden mit der TIWAG, und das heißt: mit sich selbst aushandelt.

Dafür dürfen die Gemeinden die TIWAG – bei allem was sie vorhat – „unterstützen und dauerhaft positiv begleiten“.

Alle Ausschnitte (inkl. Titel) aus dem 2022 von allen betroffenen Gemeinden unterfertigten

„Gemeindevertrag Kraftwerk Kühtai 2020“.

23.1.2024