Längenthalalpe: Rangordnung im Grundbuch

Lustig.
Oder auch nicht.

Während die TIWAG seit vier Jahren im Kühtai fuhrwerkt wie verruckt, Tiefbau, Hochbau, Bergbau, das Längental als ganzes umgräbt und umkrempelt, gehört ihr das bereits komplett verwüstete Tal laut Grundbuch gar nicht. Sondern immer noch der Agrargemeinschaft Längenthalalpe.

Das von der TIWAG in Beschlag genommene Tal besteht aus zwei riesengroßen Grundstücken der Agrargemeinschaft Längenthalalpe mit zusammen über 1100 ha; rechts im Bild der Stausee Finstertal, oben der ebenfalls seit 40 Jahren bestehende Speicher Längental.

Der Kauf des Tales, Grundstücke 6711/1 und 6713, ist, so es denn „schon“ einen Vertrag gibt, bis heute nicht verbüchert. Noch im April 2024 gibt es lediglich eine zwischenzeitlich wohl schon verlängerte „Rangordnung für die Veräußerung“, derzeit gültig bis 2. Jänner 2025. Eine solche bedeutet lediglich das Einverständnis der Agrargemeinschaft zur Anmerkung einer beabsichtigten Veräußerung im Grundbuch.

Grundsätzlich ist eine solche Anmerkung immer nur 1 Jahr gültig, weil üblicherweise ein beabsichtigter Kauf mit allen Formalitäten und der Entrichtung des Kaufpreises ja unschwer in einem Jahr erledigbar ist.

 

Was steckt hinter dieser Trickserei?

22.4.2024